Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Wentorf A.S. vom 21.07.2014

Satzung zur 1.Änderung
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Wentorf A.S. vom 21.07.2014

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein,  §25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz für Schleswig-Holstein und § 12 der Satzung für den Kindergarten der Gemeinde Wentorf A.S. wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 09.03.2016 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

§2 erhält folgende Fassung:

§2
Höhe der Gebühr

Die monatliche Benutzungsgebühr für eine tägliche Betreuung während der Öffnungszeiten beträgt:

  • von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr   150,00 €
  • von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr   170,00 €

Artikel II

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.08.2016 in Kraft.
Wentorf A.S., den 15.03.2016

Gemeinde Wentorf A.S.
Die Bürgermeisterin
Demir

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