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Die Regeln

Liebe Mit-Bürgerinnen und liebe Mit-Bürger,

bitte glauben Sie uns, keinem von uns macht es Spaß immer wieder auf die gleichen Sachverhalte hinzuweisen. Leider ist auf der letzten GV-Sitzung erneut ein Thema aufgekommen, was wir Ihnen mitteilen möchten.

Auch wenn wir hier wunderschön dörflich und naturnah wohnen, so gilt auch in unserer Gemeinde die in Deutschland allgemein gültige Straßenverkehrsordnung.

Dazu gehören, neben den Geschwindigkeitsbegrenzungen Innerorts von 50 oder in besonders gekennzeichneten Bereichen 30-Zone, ganz besonders auch

die Park-Regeln. Daher hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Auch auf breiten Gehwegen ohne Fußgängerbehinderung ist die Mitbenutzung des Gehwegs zum Zwecke des Parkens unzulässig. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig von der Frage, wie viel Platz noch den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten.
  • An unübersichtlichen Stellen wie Kurven oder Straßenkuppen dürfen Fahrzeuge generell nicht abgestellt werden. Selbst ohne Schild ist dort schon das Halten verboten.
  • Außerdem gilt vor Grundstücksein- bzw. -ausfahrten ein Parkverbot. Ist die Fahrbahn besonders schmal, gilt es auch für die gegenüberliegende Seite. In der Regel benötigen Fahrzeuge drei Meter, um gefahrlos an einem parkenden PKW vorbeizukommen.
  • Zudem dürfen Sie nicht über Gullideckeln und Schachtzugängen für längere Zeit stehen bleiben. Auch ein Hydrant st ein eindeutiges Zeichen für Parkverbot.
  • Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. Außerhalb des Betriebszeitraumes muss das Fahrzeug auf privatem Grund abgestellt oder geparkt werden. Das Gleiche gilt für abgemeldete Fahrzeuge.

Wir bitten Sie, liebe Wentorfer, sich nicht über dieses Schreiben zu ärgern, sondern kurz über Ihre ganz eigenen Fahr- und Parkgewohnheiten nachzudenken und sie gegebenenfalls zu korrigieren.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffen auf Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße von Ihrer Gemeindevertretung