Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und / des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Wentorf A.S. vom 17.12.2014 folgende 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Wentorf A.S. zur Deckung der Kosten der Mitgliedschaft in den Gewässerunterhaltungsverbänden Steinau/Nusse und Bille erlassen:
Artikel I
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
§ 4
Bemessungsgrundlage und Höhe der Gebühr
(1) Die Gebühr richtet sich nach Maßgabe der in Absatz 2 bis 4 festgesetzten
Gebühreneinheiten.
Für jede Gebühreneinheit werden für die Kosten. Die durch die Mitgliedschaft der Gemeinde in den Wasser- und Bodenverbänden entstehen (§ 1 der Satzung) 7,82 EUR erhoben.
Artikel II
Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
Wentorf A.S., den 17.12.2014
Gemeinde Wentorf A.S.
Die Bürgermeisterin
gez. Demir