Satzung zur 1. Änderung der Satzung für den Kindergarten der Gemeinde Wentorf A.S.

Satzung zur 1. Änderung
der Satzung für den Kindergarten der Gemeinde Wentorf A.S. vom 21.07.2014

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 09.03.2016 wird folgende Satzung erlassen:

Artikel I
11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

  1. Der Kindergarten wird für drei Wochen in den jährlichen Sommerferien für allgemeinbildende Schulen in Schleswig-Holstein und in der Zeit vom 24. Dezember bis einschließlich 31. Dezember eines jeden Jahres geschlossen. Die Öffnungszeiten in den Sommerferien richten sich nach den Betreuungszeiten der Offenen Ganztagsschule Sandesneben.

Artikel II

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.08.2016 in Kraft.

Wentorf A.S., den 15.03.2016
Gemeinde Wentorf A.S.
Die Bürgermeisterin
Demir

Originaldokument finden Sie hier