Satzung zur 1.Änderung
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Wentorf A.S. vom 21.07.2014
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein, §25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz für Schleswig-Holstein und § 12 der Satzung für den Kindergarten der Gemeinde Wentorf A.S. wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 09.03.2016 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
§2 erhält folgende Fassung:
§2
Höhe der Gebühr
Die monatliche Benutzungsgebühr für eine tägliche Betreuung während der Öffnungszeiten beträgt:
- von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 150,00 €
- von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr 170,00 €
Artikel II
Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.08.2016 in Kraft.
Wentorf A.S., den 15.03.2016
Gemeinde Wentorf A.S.
Die Bürgermeisterin
Demir
Originaldokument finden Sie hier