Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Wentorf A.S.

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ­in Verbindung mit §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein, § 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz für Schleswig-Holstein und § 12 der Satzung für den Kindergarten der Gemeinde Wentorf A.S. wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.07.2014 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Gegenstand der Gebühr

Für die Benutzung des gemeindlichen Kindergartens „Storchennest“ wird eine Gebühr erhoben.

§ 2

Höhe der Gebühr

Die monatliche Benutzungsgebühr für eine tägliche Betreuung während der Öffnungszeiten beträgt:

• von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 135,00 Euro

• von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr 155,00 Euro

§ 3

Ermäßigung/Befreiung von der Gebühr

Ermäßigungen und Befreiungen von den Benutzungsgebühren können nach den hierfür geltenden Förderungsrichtlinien des Kreises Herzogtum Lauenburg gewährt werden.

Dazugehörige Ermäßigungsanträge sind schriftlich beim Amt Sandesneben-Nusse zu stellen.

§ 4

Gebührenschuldner

Die Erziehungsberechtigten oder die Personen, auf deren Antrag das Kind in den Kindergarten aufgenommen worden ist, sind zur Zahlung der Gebühren verpflichtet.

Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.

§ 5

Entstehung der Gebührenpflicht

1. Mit dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten entsteht die Gebührenpflicht.

2. Mit der Aufnahme des Kindes ist die volle Monatsgebühr für den Monat zu zahlen, in welchem die Aufnahme erfolgt.

§ 6

Ende der Gebührenpflicht

1. Da die Benutzungsgebühr eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten des Kindergartens darstellt, ist sie auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung und bei längerem Fehlen zu zahlen.

2. Die Gebührenpflicht endet durch schriftliche Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist gem. § 13 der Satzung für den Kindergarten Wentorf A.S..

§ 7

An- und Abmeldung

Die An- und Abmeldung eines Kindes hat schriftlich gegenüber der Kindergartenleitung zu erfolgen.

§ 8

Zahlung/Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum 05. eines jeweiligen Monats an die Amtskasse Sandesneben-Nusse zu zahlen.

§ 9

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2014 in Kraft.

Wentorf A.S., den 21.07.2014

 

Gemeinde Wentorf A.S.
Die Bürgermeisterin

L.S.

gez. Demir