Satzung der Gemeinde Wentorf A.S. über die Aufhebung der Satzung über die Benutzung des gemeindeeigenen Kinderspielkreises

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf A.S. vom 17.07.2014 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Aufhebung

Die Satzung der Gemeinde Wentorf A.S. über die Benutzung des gemeindeeigenen Kinderspielkreises vom 14.02.2007 wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.08.2014 in Kraft.

 

Wentorf A.S., den 21.07.2014

 

Gemeinde Wentorf A.S.
Die Bürgermeisterin
L.S.
gez. Demir