Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Wentorf A.S. vom 15.08.2003
Aufgrund der §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern in der jeweils aktuellen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.04.2016 folgende Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung erlassen:
Artikel I
Der § 4 erhält folgende Fassung:
§ 4
Gemeindevertreterinnen / -vertreter
Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, in die sie gewählt worden sind, ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 €.
Der § 6 erhält folgende Fassung:
§ 6
Protokollführerin / Protokollführer
Die Protokollführerin oder der Protokollführer, die/der nicht der Gemeindevertretung oder den Ausschüssen als Mitglied angehören, erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 €.
Artikel II
Die 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Gemeinde Wentorf A.S. (L.S.)
Die Bürgermeisterin
gez. Demir
Wentorf A.S., den 28.04.2016